Halls of Fame
17.03.2021, 14.00 Uhr
Projekt „Halls of Fame“, Großflächige Kunst aus den Spraydosen, die Mauern am Wilhelm-Ruland-Weg, neben dem Jugendclubhaus Westend, Alexianerstraße 6, 41061 Mönchengladbach.
Bereits seit 2019 gibt es das Projekt Halls of Fame“ in Mönchengladbach.
Eigentümer bzw. Eigentümerinnen stellen ihre Wände oder Objekte bzw. Gebäude zur Verfügung, die dann von Jugendlichen mit Graffiti genutzt bzw. gestaltet werden dürfen.
So wie auch im Westend, auf dem Wilhelm-Ruland-Weg, neben dem Jugendclubhaus Westend, wo mit Maske legal gesprüht werden darf. Diese Mauer gehört der Pfarre St Benedikt und wurde für das Jugendprojekt freigegeben.
Wer die aktuellen Graffiti-Kunstwerke auf dem Wilhelm-Ruland-Weg bestaunen möchte, sollte sich beeilen, da diese Bilder jederzeit mit neuen kreativen Werken übersprüht werden darf.
Legale Graffiti-Kunst kann sehr schön sein, aber nicht die vielen vollgeschmierten Hauswände, Straßenschilder, Parkbänke usw.
Es wäre schön, wenn die Künstler/-innen sich auf den legalen Flächen beschränken.
Flächen für legale Graffiti findet ihr unter www.hallsoffframe-mg.de
Ich fotografiere sehr gern Objekte meiner Heimat Mönchengladbach, aber wenn ich beispielsweise im Park schaue, finde ich kaum eine Parkbank oder einen Tisch der nicht besprüht wurden ist.
Die meist jugendlichen Sprayer/-innen sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren.
Fakt ist:
Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen.
Der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig und wird strafrechtlich verfolgt.
Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang.
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.
Informationen für Illegale Sprayer und Tipps für Eltern
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/illegale-graffiti/
Flyer
https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/026-FB-Spruehende-Fantasie-kann-teuer-werden.pdf
Weitere Flächen für legale Graffiti unter