Recht auf Bildung
„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), Artikel 26
Jeder hat das Recht auf Bildung.
Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung.
Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung sollte auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.
Sie sollte zu
- Verständnis
- Toleranz
- Freundschaft
zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Kernforderungen des Rechts auf Bildung sind damit deutlich genannt:
Die Aufgaben und Ziele sind klar festgelegt:
Alle Menschen sollen ihre Persönlichkeit entfalten können und in der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gestärkt werden.
Recht auf Bildung kommt somit im Rahmen der Menschenrechte eine ganz besondere Bedeutung
zu:
Es soll zur Förderung der Menschenrechte insgesamt beitragen und wird daher auch als Recht auf Menschenrechtsbildung beschrieben. Denn darin werden die rechtlichen Forderungen an die Einzelstaaten durch die folgenden vier Strukturelemente des Menschenrechts auf Bildung näher bestimmt.
Angemessenheit:
Form und Inhalt von Bildung soll relevant, kulturell angemessen und hochwertig sein. Methodik und Didaktik sollen Kinder und Jugendliche in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit fördern und sich an ihren Lebenslagen orientieren. Lehrmittel dürfen keine falschen oder überholten Informationen enthalten und sind an das Gleichheitsgebot gebunden, d. h. sie erfüllen eine wichtige Funktion bei der Herstellung von Lernumwelten, frei von Diskriminierung.
Zugänglichkeit:
Keinem Menschen darf der Zugang zu Bildung rechtlich und faktisch verwehrt werden.